Nun ist es endlich soweit!
Der Führerschein ruft,....



Klasse M:
Kleinkrafträder (und Fahrräder mit Hilfsmotor) bis 50 cm³ und bis 45 km/h (durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit).
Voraussetzungen: 16 Jahre


Klasse A1:
über 50 cm³ bis 125 cm³ und Nennleistung bis 11 kW über 80 km/h (durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit) nur wenn älter als 18 Jahre.
Voraussetzungen: 16 Jahre


Klasse A:
Motorräder auch mit Beiagen über 50 cm³ oder über 45 km/h (durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit) in den ersten 2 Jahren nach Erwerb nur bis 25 kW und 0,16 kW/kg, Direkteinstieg für über 25jährige möglich.
Voraussetzungen: 18 Jahre, (25 Jahre)


Klasse B:
Kfz (außer Krafträdern) bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und bis 8 Sitzplätzen + Fahrersitz auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder zulässiger Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, wenn zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Voraussetzungen: 18 Jahre


Klasse BE:
Alle anderen Kombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und Anhängern.
Voraussetzungen: B / 18 Jahre


Klasse L:
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h auch mit Anhängern, wenn nicht schneller als 25 km/h gefahren wird (Kennzeichnung). Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h (durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit) auch mit Anhängern.
Voraussetzungen: 16 Jahre


Klasse T:
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit) über 40 km/h nur nach Vollenden des 18. Lebensjahres.
Voraussetzungen: 16 Jahre


Klasse C1:
Kfz (ausgenommen Krafträder) über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse bis 7.500 kg und bis 8 Sitzplätze + Fahrerplatz auch mit Anhängern bis 750 kg.
Voraussetzungen: B / 18 Jahre


Klasse C1E:
Kfz der Klasse C1 mit Anhängern über 750 kg zulässige Gesamtklasse (zul. Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeugs) bis 12.000 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination.
Voraussetzungen: C1 / B / 18 Jahre


Klasse C:
Kfz (ausgenommen Krafträder) über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und bis 8 sitzplätze + Fahrerplatz auch mit Anhängern bis 750 kg (zul. Gesamtmasse).
Voraussetzungen: B / 18 Jahre


Klasse CE:
Kfz der Klasse C mit Anhängern über 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Voraussetzungen: c / B / 18 Jahre


Klasse D1:
Kfz (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung über 8 Sitzplätze + Fahrersitz, bis 16 Sitzplätze + Fahrersitz auch mit Anhänger bis 50 kg zulässige Gesamtmasse.
Voraussetzungen: B / 21 Jahre


Klasse D1E:
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse (zul. Gesamtmasse nicht höher als Leermasse des Zugfahrzeugs) bis 12.000 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination. Keine Personenbeförderung im Anhänger.
Voraussetzungen: D1 oder D / B / 21 Jahre


Klasse D:
Kfz - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung über 8 Sitzplätze + Fahrersitz auch mit anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Voraussetzungen: B / 18 Jahre


Klasse DE:
Kfz der Klasse D mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Voraussetzungen: D / B / 21 Jahre